Ein Fall in Frankfurt war so kurios, dass die Richter sich einen Spaß nicht mehr verkneifen konnten. Ausgangspunkt war eine Wohnungskündigung, die in Versform verfasst wurde, von dem Gekündigten aber aufgrund der untypischen Form nicht für ernst genommen wurde. Als der Vermieter dann auf Rückgabe der Mietsache drängte, kam es zum Rechtsstreit, der letztendlich nur noch durch Urteil geklärt werden konnte. Bei der Formulierung des Urteils wählten die Richter passend zum Fall ebenfalls die Versform: Will ein Richter schlichten, kann er im Urteil dichten.
(LG Frankfurt/Main - 2/22 O 495/81)
Kolter, Kopplow, Päßler
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