Traurige Nachrichten für alle Feierwütigen kommen vom Oberlandesgericht Hamm. Hier hatte ein passionierter Biertrinker eine Brauerei auf Schadensersatz wegen der Schäden durch seinen übermäßigen Alkoholkonsum verklagt. Es ging dabei jedoch nicht nur um Kater-Kopfschmerzen oder ähnliches, sondern auch um den Verlust seiner Frau.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Die Risiken und Nebenwirkungen von Bier und insbesondere dessen Alkoholgehalt seien allgemeines Grundwissen, eine Pflichtverletzung läge daher nicht vor. Die Herstellung alleine sei hier kein tauglicher Anknüpfungspunkt. Übersetzt auf alle Partylöwen heißt das leider auch: Wer trinkt, der weiß vorher was er tut und kann den Hersteller im Nachhinein nicht auf Schadensersatz verklagen. Schade eigentlich!
(OLG Hamm, Beschl. v. 14.02.2001, Az. 9 W 23/00)
Kolter, Kopplow, Päßler
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