Wenn’s ums Erben geht, sollte man anwaltliche Beratung frühzeitig in Anspruch nehmen. Nur wenn Sie selbst die Vorbereitungen für den Erbfall und die Vermögensnachfolge treffen, können Sie sicher sein, dass alles so läuft, wie Sie es wünschen. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten (Testament, Verträge zwischen Ehegatten, Schenkungen, Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall etc.) – lassen Sie sich beraten, auch über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder die Sicherung Ihres eigenen Vermögens durch Haftungsbeschränkungen gegen Schulden des Erblassers.
Kolter, Kopplow, Päßler
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